SPONSORs: EuGH bestätigt Kieler Sonderweg
Von Peter Bock, veröffentlicht auf www.sponsors.de Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über das deutsche Glücksspielrecht entschieden. Demnach verstößt der Sonderweg Schleswig-Holsteins nicht gegen das Kohärenzgebot der Europäischen Union. Der EuGH entschied in der Frage, ob die zeitweilige Vergabe von Lizenzen für Anbieter von Online-Glücksspielen in Schleswig-Holstein dazu führte, dass die in Deutschland geltenden Beschränkungen für…