Wirtschaftsstrafrecht

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stehen die unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten zunehmend im Fokus der Ermittlungsbehörden. Häufig geht es um steuerstrafrechtliche Sachverhalte wie z.B. die Steuerhinterziehung sowie um den Vorwurf der Korruption, Untreue oder um Insolvenzdelikte (sog. White-Collar Crime). Speziell im Bereich des Glücksspiels stehen aber auch häufig der Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung oder unerlaubten Beteiligung bzw. Bewerbung von Glücksspielen sowie der Geldwäsche im Raum. 

Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen

Die zuverlässige und ganzheitliche Beratung und Vertretung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert somit neben den strafrechtlichen Kenntnissen auch Expertise im Bereich des Steuer- und  Gesellschaftsrechts. Im Bereich des Glücksspielstrafrechts und Geldwäsche sind darüber hinaus genaue Kenntnisse im Glücksspielrecht sowie der Glücksspielbranche erforderlich.

Wir übernehmen in diesem Zusammenhang die Beratung und Vertretung in den Schwerpunktbereichen:

  • des Glücksspielstrafrechts
  • der Geldwäsche
  • des Steuerstrafrechts, z.B. bei Steuerhinterziehung oder bei Selbstanzeigen

Compliance

Wir beraten Unternehmen im Kontext der Glücks- und Gewinnspielbranche in den Bereichen Compliance & Wirtschaftsstrafrecht. Dies umfasst die Beratung von Startup-Unternehmen, Prüfung von Unternehmensstrategien, Begleitung in allen Verfahrensstadien sowie die Entwicklung bzw. Begutachtung von Prüfkriterien.

Gerade im Glücks- und Gewinnspielrecht besteht ein komplexes „Regulierungsgeflecht“ auf den unterschiedlichsten rechtlichen Ebenen. Vorschriften auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene ergänzen und überlagern sich. Viele praxisrelevante Beratungsfragen lassen sich nicht beantworten, ohne die Verknüpfungen aus den klassischen Rechtsbereichen des Zivil-, Straf- und Öffentliches Rechts, aber auch des Steuerrechts zu kennen. Angesichts der Dynamik müssen nicht selten anstehende Rechtsänderungen antizipiert und in die Rechtsberatung mit einbezogen werden. Im Vorfeld anstehender unternehmerischer Entscheidungen, aber auch verfahrensbegleitend lassen sich durch ein effektives Compliance-Management zielführende Strategien entwickeln und so wichtige Hürden leichter nehmen.

Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen unter anderem in folgenden Bereichen:

Beratung von Startup-Unternehmen; Prüfung von Unternehmensstrategien

Gerade im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung stellen sich komplexe Rechtsfragen, die für den dauerhaften Unternehmenserfolg von elementarer Bedeutung sind. Dies gilt für Start-Ups gleichermaßen wie für am Markt etablierte Unternehmen, welche sich stetig auf neue Herausforderungen einzustellen haben. Um damit zusammenhängende unternehmerische Entscheidungen besser treffen zu können, bedarf es einer entsprechenden rechtlich fundierten Expertise.

Wir übernehmen in diesem Zusammenhang:

  • Erstellung von rechtlichen Stellungnahmen bzw. Gutachten
  • Kommunikation mit sämtlichen Ansprechpartnern, etwa Behörden, Gerichte, Verbände bzw. Gesetzgebungsorgane
  • Einbindung erfahrender und führender Spezialisten aus unserem breit gefächertem Netzwerk
Begleitung in allen Verfahrensstadien

Nicht selten sind bereits Verfahren anhängig, wenn unsere Rechtsberatung angefragt wird. Auch hier gilt, dass durch eine vorausschauende Analyse wichtige Weichen für einen erfolgreichen Verfahrensabschluss gestellt werden können.

Wir übernehmen in diesem Zusammenhang:

  • Beratung in allen gerichtlichen Verfahrensstadien (z.B. Strafverfahren; zivilrechtliche Streitigkeiten; Streitsachen vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten)
  • Beratung in allen behördlichen Verfahrensstadien (z.B. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft; laufende Verfahren der Finanzbehörden bzw. Anhörungsverfahren der Verwaltungsbehörden)
  • Einbindung erfahrender und führender Experten aus unserem breit gefächerten Netzwerk
Entwicklung und Begutachtung von Prüfkriterien

Gerade in komplexen Rechtsbereichen unterwerfen sich Teile der Wirtschaft nicht selten freiwillig Standards, um Forderungen nach Kontrolle und Transparenz nachzukommen. So können Regularien entstehen, um die Interessen nach einer sinnstiftenden Regulierung und den unternehmerischen Zielen in Einklang zu bringen.

Wir übernehmen in diesem Zusammenhang:

  • Beratung unabhängiger Überwachungsorganisationen; Entwicklung und Begutachtung von Prüfkriterien
  • Kommunikation mit sämtlichen Ansprechpartnern, etwa Behörden, Verbände und Gesetzgebungsorgane
  • Erstellung rechtlicher Expertisen zur Bewertung und Fortentwicklung bestehender Prüfkataloge

Ihr Team

Claus Hambach LL.M.

Partner