06.07.2022
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Im Spannungsfeld der glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit als besonderer Erlaubinsvoraussetzung für Sportwetten, Online-Poker und Automatenspiel

Von Dr. Wulf Hambach, Phillip Beumer, Yannick Skulski und Christian Reidel, veröffentlicht in Beiträge zum Glücksspielwesen, eine Fachreihe des Behörden Spiegel, 2/2022

Am 1. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV 2021) in Kraft. Nunmehr wir die Erlaubnis für eine Veranstaltung vonn Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen auf Antrag erteilt. Liegen die speziellen Voraussetzungen vor, dann besteht Anspruch auf Genehmigung.

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Quelle: Behörden Spiegel