12.06.2014
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SPONSORs: EuGH bestätigt Kieler Sonderweg

Von Peter Bock, veröffentlicht auf www.sponsors.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über das deutsche Glücksspielrecht entschieden. Demnach verstößt der Sonderweg Schleswig-Holsteins nicht gegen das Kohärenzgebot der Europäischen Union.

Der EuGH entschied in der Frage, ob die zeitweilige Vergabe von Lizenzen für Anbieter von Online-Glücksspielen in Schleswig-Holstein dazu führte, dass die in Deutschland geltenden Beschränkungen für Glücksspiele im Internet insgesamt nicht mehr anwendbar sind. Nach Auffassung der Richter in Luxemburg verstößt der 14-monatige Sonderweg der Kieler Landesregierung nicht gegen das Kohärenzgebot der Europäischen Union.

Demnach existieren weiterhin zwei Regulierungssysteme in Deutschland. Zum einen der Glücksspielstaatsvertrag, nach dem 20 Lizenzen an private und staatliche Sportwettenanbieter vergeben werden sollen und zum anderen der Sonderweg Schleswig-Holsteins. Das Bundesland erteilte seit 2012 26 Lizenzen für Sportwettenanbieter und 23 Lizenzen für Anbieter von Online-Casinospielen für sechs Jahre. Mittlerweile trat Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag bei, doch die vorher vergebenen Konzessionen gelten weiterhin.

Anwalt Hambach: „Dieses Urteil hilft niemandem“

Glücksspielrechtsexperte Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach sieht durch das Urteil keine Lösung in der konfusen Rechtssituation im deutschen Glücksspielmarkt. „Der EuGH hat den einfachsten Weg genommen und die Gesamtkohärenz nicht wirklich geprüft. Dieses Urteil hilft niemandem und damit ist nichts entschieden. Der EuGH will offenbar nicht die Hausaufgaben des Gesetzgebers in Deutschland machen.“

Hambach verweist damit auf den Schlusssatz des EuGH-Urteils, nach dem der Bundesgerichtshof (BGH) die Verhältnismäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages prüfen muss. „Meiner Auffassung nach überlässt der EuGH dem BGH die Kohärenzprüfung.“

CDU-Politiker Arp: „Sämtliche Vorwürfe sind entkräftet“

CDU-Politiker Hans-Jörn Arp, der seinerzeit das Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein mit auf den Weg brachte, sieht sich durch die Entscheidung des EuGH bestätigt. „Sämtliche Vorwürfe gegen das erfolgreiche schleswig-holsteinische Regulierungsmodell sind damit entkräftet.“ Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW beschloss Anfang 2013 nach dem Regierungsübernahme von CDU und FDP den Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer.

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