27.12.2018
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ZfWG: Zahlungsabwicklung für Online-Glücksspiele – „Sehenden Auges“ ins Unrecht?

Von Claus Hambach, Dr. Stefanie Fuchs und Dr. Bernd Berberich, veröffentlicht in ZfWG 6/2018 S. 532

Das AG München vertritt in einem Urteil vom 21.2.2018 die Auffassung, dass ein Kreditkartenherausgeber „sehenden Auges gegen ein gesetzliches Verbot“ verstoße, wenn er Zahlungsaufträge eines Kreditkarteninhabers an ein Online-Glücksspielunternehmen ausführe. Zu untersuchen ist, ob diese These sowohl einer technischen Überprüfung der tatbestandlichen Feststellungen als auch einer rechtlichen Evaluierung der Entscheidungsgründe anhand der Rechtsprechung standhalten kann. Im Gegenteil könnte statt eines „Spiels ohne Reue“ gar eine Strafbarkeit der Spieler wegen (Computer-)betrugs in Betracht kommen.

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