01.04.2015
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ZfWG: Strafbarkeit von Online-Glücksspiel nach aktueller Rechtslage

Von Claus Hambach und Dr. Bernd Berberich veröffentlicht in ZfWG 2015, 150 ff.

Das AG München vertritt in einer jüngeren Entscheidung die Auffassung, dass sich eine Person strafbar macht, wenn sie über einen Internetanbieter, der in Deutschland keine Erlaubnis hat, „Black Jack“ spielt. Zu untersuchen ist, ob diese These einer gründlichen rechtlichen Prüfung standhalten kann.Nach eingehender Analyse der Entscheidung erfolgt eine eigenständige rechtliche Bewertung bezüglich der möglichen Strafbarkeit gemäß den §§ 284, 285, 287 StGB auf Basis der aktuellen Rechtslage.

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