26.06.2009
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SPONSORS: Stich unterschreibt Unterlassungserklärung

erschienen auf sponsors.de

Das Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum hat im Streit um seinen Titelsponsor Bet-at-home die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich, nicht mehr unmittelbar für die Internetseite des Wettanbieters zu werben. Ein Experte für Glücksspielrecht schätzt dies als gute Lösung ein.

Die Kanzlei Kähler und Kollegen, die die konzessionierten Spielbanken in Schleswig-Holstein vertritt, teilte das neue Vorgehen der Tennisturnierveranstalter mit. Der Veranstalter Hamburg Sports und Entertainment GmbH (HSE) um Turnierdirektor Michael Stich habe sich verpflichtet, „nicht mehr unmittelbar für die Website ihres Sponsor bet-at-home.com auf Pressewänden sowie im Internet zu werben“, hieß es in einer Mitteilung der Kanzlei. Das Tennisturnier wirbt demnach für den neuen Sponsor nicht mehr mit dem Namen Bet-at-home.com-Open, sondern mit Bet-at-home-Open.

Auf der Turnierhomepage wird laut HSE auch nicht mehr direkt für die Website des österreichischen Wettanbieters geworben und auf das Internetportal des Unternehmens verlinkt. Darauf habe man sich mit dem Hauptsponsoren einigen können. Das Turnier vom 20. bis 26. Juli werde „auf jeden Fall stattfinden“, sagte HSE-Geschäftsführer Detlef Hammer der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Frage, ob die Sponsoringsumme von 250 000 Euro aufgrund der Änderungen neu verhandelt wurde, wollten weder Hammer noch Bet-at-home einen Kommentar abgeben.

Ob mit dieser Lösung aber tatsächlich alle rechtlichen Probleme aus dem Weg geräumt sind, scheint noch nicht klar zu sein. So war aus Kreisen der konzessionierten Spielbanken Schleswig-Holsteins zu hören, dass man sich weitere juristische Schritte vorbehalte.

Nach Einschätzung des Glücksspiel-Experten Wulf Hambach sei die gefundene Lösung mit Verzicht auf den Hinweis zur Bet-at-home-Website „formal juristisch“ in Ordnung, „wenn man sagt, dass das ein reines Branding ist“, so Hambach gegenüber SPONSORs. „Dieses müsste jedoch mit werblichem Inhalt gefüllt werden. Zum Beispiel mit Werbung für den Verkauf von Tennisbällen die mit dem Bet-at-home-Schriftzug bedruckt sind“, erklärt der Rechtsanwalt weiter und zieht einen Vergleich heran: Das gehe in die Richtung, „als Schumacher sich mit dem Namensschriftzug des Zigarettenherstellers Marlboro in der Öffentlichkeit präsentierte, obwohl es ein Werbeverbot für Zigaretten gibt.“ Nach Hambach lasse das EU Werberecht, Richtlinie 2003/33 EG, unter bestimmten Umständen eine indirekte Werbung für Randprodukte wie zum Beispiel Marlboro oder Camel Branding auf Kleidermode zu. „Gleiches kann für Wettprodukte gelten“, so der Jurist.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ebenso verbietet wie Werbung dafür (siehe SPONSORs-Archiv).

Sollten die staatlichen Spielbanken sich mit der neuen Lösung nicht zufrieden geben, könnten sich die Tennisturnierveranstalter laut des Glücksspielexperten Hambach auf Europa-Recht berufen: „Schließlich haben sie eine gültige Europa-Lizenz und Europarecht geht in diesen Fall aufgrund des aus EU-Rechtssicht umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages vor nationalem Recht.“

Weitere Informationen finden Siel auf der Webseite von sponsor.de