21.07.2020
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MwStR: Besonderheiten der Umsatzbesteuerung von Online-Glücksspielen am Beispiel der Lotteriewetten

Von Claus Hambach und Robert Hammerl, veröffentlicht in MwStR 2020, S. 600 ff.

Seit Einführung des Empfängerortprinzips für an Privatpersonen erbrachte elektronische Dienstleistungen zum 1.1.2015 dürfte der deutsche Fiskus schätzungsweise über 1,5 Mrd. € Umsatzsteuer aus unregulierten (!) Online-Glücksspielen eingenommen haben. Die MwStSystRL sieht zwar eine generelle Steuerbefreiung für Glücksspiele vor, räumt den Mitgliedstaaten dabei jedoch einen weiten Umsetzungsspielraum ein. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Steuerbefreiung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG nur insoweit umgesetzt, als die betreffenden Umsätze unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen und die Steuer auch tatsächlich erhoben wird. Wie sich ua aus den kürzlich vom BFH entschiedenen Verfahren zu den Umsätzen aus Geldspielautomaten sowie in einem derzeit beim BFH anhängigen Revisionsverfahren betreffend die Umsatzsteuer bei Online-Lotteriewetten zeigt, stellt die Anwendung der Umsatzsteuervorschriften auf Glücksspiele die Finanzbehörden jedoch vor besondere Herausforderungen. So hatte die Befreiungsregelung für Glücksspiele doch ihren Grund: Glücksspiele sind für eine Umsatzbesteuerung generell ungeeignet.

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Den vollständigen Artikel aus der MwStR finden Sie hier

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