20.02.2020
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ZfWG: Kein Ersatz von Spielverlusten bei Online-Glücksspielen

Anmerkung zu LG Wuppertal, Urt. v. 30.10.2019 – 3 O 384/18, ZfWG 2020, 70 von Claus Hambach LL.M. und Maximilian Kienzerle, veröffentlicht in ZfWG 1/20, S. 74 ff.

Online-Spieler können ihre Verluste weder von den Kreditkarten-Banken noch von Zahlungsauslösediensten zurückfordern, das hatten unlängst nicht nur zahlreiche Amts und Landgerichte entschieden, sondern sogar das OLG München. Mit dem Urteil des LG Wuppertal vom 30.10.2019 wurden nunmehr auch Spieleransprüche gegen ein bekanntes E-Wallet-Unternehmen abgelehnt, womit unterschiedliche Landgerichte nunmehr zu allen relevanten Zahlungsmethoden für Online-Glücksspiele entschieden haben. Sie alle ziehen dieselbe Schlussfolgerung: Es sei nicht die Aufgabe von Banken und Zahlungsdienstleistern, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen.

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