19.07.2018
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ZfWG: Willkürliche Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Tatsachenrichter durch das Bundesverwaltungsgericht bei Bestätigung des Internetverbots?

Anmerkung von Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M., und Dr. Bernd Berberich, veröffentlicht in ZfWG 2018, 153 ff.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) – 8 C 18.16 – hat wie in der Pressemitteilung Nr. 74/2017 vom 27.10.2017 angekündigt, das Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt. Fraglich ist, ob das BVerwG hierzu revisionsrechtlich überhaupt die Kompetenz hatte und ob die Feststellungen des Revisionsgerichts sich mit dem unionsrechtlich gebotenen Prüfmaßstab vereinbaren lassen

I. Einführung
Das BVerwG äußert sich in den Urteilsgründen u. a. zu den Bestimmtheitserfordernissen einer vollstreckbaren Untersagungsverfügung und stellt hinsichtlich des von der Vorinstanz gerügten Ermessensfehlers fest, dass bei einer Verpflichtung
zum Einschreiten die Behörde gerade keine Handlungsalternativen habe, dann aber das Gleichheitsgebot die Behörde auch nicht dazu verpflichte, vorab ein Handlungskonzept für die zeitliche Reihenfolge des Einschreitens zu entwickeln. Das BVerwG hat es aber nicht
dabei belassen…

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Autoren-pdf-Beitrag_Berberich_ZfWG_02_18