28.02.2017
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ZfWG: Ausnutzen von Softwarefehler straffrei? – der Gesetzgeber ist gefragt!

Von Claus Hambach, LL.M. und Dr. Bernd Berberich

Das OLG Stuttgart hat – wie bereits das KG Berlin in einem vergleichbaren Fall – eine Strafbarkeit beim Ausnutzen eines Programmfehlers eines Geldspielautomaten verneint. In beiden Fällen wurde bei der Prüfung des Computerbetrugs maßgeblich darauf abgestellt, dass der Spieler nicht „täuschungsäquivalent“ handle, wenn das von ihm eingesetzte Wissen aus allgemein zugänglichen Informationsquellen stammt. Dies wirft die Frage auf, ob es sachgerecht erscheint, das Vermögen der hiervon betroffenen Automatenaufsteller insoweit quasi schutzlos zu stellen oder ob de lege ferenda ein eigener Straftatbestand eingeführt werden sollte, um unbillige Strafbarkeitslücken zu schließen.

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