03.04.2014
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Games & Business: Geringes Geldwäscherisiko bei reguliertem Glücksspiel

Veröffentlicht auf www.gamesundbusiness.de

Am 11. März 2014 verabschiedete das Europäische Parlament die 4.Geldwäsche-Richtlinie. Laut RA Maximilian Riege von Hambach & Hambach Rechtsanwälte ist aus glücksspielrechtlicher Perspektive insbesondere die umfassende Einbeziehung von Glücksspielanbietern als Adressaten der Richtlinie von Bedeutung.

Für Kritik sorgten Änderungen zu den Identifizierungspflichten bei Online-Glücksspielen. Es gibt – je nach Art des Glücksspiels – unterschiedliche Anforderungen an die Kundenidentifizierung. Während terrestrische Casinos grundsätzlich erst ab einer Transaktionsschwelle von 2.000 Euro und andere Glücksspieldienste erst bei Gewinnauszahlungen von 2.000 Euro oder mehr ihre Kunden identifizieren müssen, sind Online-Glücksspielanbieter dazu bereits „bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung“ verpflichtet, wie Riege erklärt. Das Europäische Parlament ist der Meinung, dass Online-Glücksspiele besonders anfällig für Geldwäscheaktivitäten sind, während terrestrische Casinos und andere Glücksspielarten weniger dazu geeignet sind.

Diese Annahme stehe jedoch im Widerspruch zu wissenschaftlichen Studien und wähle einen falschen Ansatzpunkt bei der Geldwäschebekämpfung im Glücksspielbereich. Die Art des Glücksspiels, ob Lotterie, Sportwetten, Casinospiele oder Poker, online oder offline, ist nur von nachrangiger Bedeutung für das Geldwäscherisiko. Ausschlaggebend ist vielmehr die Frage, ob es sich um regulierte oder unregulierte Glücksspielangebote handelt.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gamesundbusiness.de/news/details/geringes-geldwaescherisiko-bei-reguliertem-gluecksspiel-6033/

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