15.04.2013
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Steuerzahlungen von Sportwettenanbietern ohne Rechtsgrund? – § 17 Abs. 2 Nr. 2 RWLG n.F.: unzureichende Notifizierung nach der InformationsverfahrensRL 98/34/EG

Von Prof. Dr. Joachim Englisch und Maximilian Riege, Quelle: Auszug aus der Zeitschrift „Deutsche Steuer-Zeitung“ (DStZ), Ausgabe 8/2013, Stollfuß Medien.

 Die Autoren untersuchen in ihrem Artikel die Anforderungen an die Notifizierung des § 17 Abs. 2 Nr. 2 Rennwett und Lotteriegesetz n.F. nach der Informationsverfahrens-Richtlinie 98/34/EG. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass § 17 Abs. 2 Nr. 2 RWLG gem. den Anforderungen der Info-RL zu notifizieren ist, eine ordnungsgemäße Notifizierung bisher aber nicht stattgefunden hat. Daraus ergibt sich, dass § 17 Abs. 2 Nr. 2 RWLG bis zur Nachholung einer ordnungsgemäßen Notifizierung unanwendbar ist und insofern zurzeit keine anwendbare Rechtsgrundlage für staatliche Steueransprüche gegenüber Sportwettenanbietern darstellt. Bisher geleistete Steuerzahlungen von Sportwettenanbietern erfolgten dementsprechend ohne Rechtsgrund.

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pdfDownload des vollständigen Auszugs aus aus der Zeitschrift „Deutsche Steuer-Zeitung“ (DStZ), Ausgabe 8/2013, Stollfuß Medien