10.09.2009
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Diskussionen über Liberalisierung des Glücksspielmarktes flackern erneut auf

veröffentlicht auf fair-NEWS.de von der Agentur Schäfer

(fair-NEWS.de) – Europäischer Gerichtshof stärkt ausschließlich portugiesisches Glücksspielmonopol

Montréal (Kanada)/Weinheim (Deutschland), 10. September 2009.
Das staatliche Monopol auf Glücksspiele ist im sogenannten Glücksspielstaatsvertrag gesichert. Schon 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Monopolisierung auf diesem Gebiet für grundsätzlich zulässig erklärt. Doch stößt dieses Gesetzeswerk seit seiner Einführung im Jahre 2008 auf erhebliche Kritik. Während sich zuerst nur die privaten Anbieter von Glücksspielen gegen die Regelung aussprachen, so werden nun auch Stimmen aus den Reihen staatlicher Anbieter laut, dass eine Neuregelung unbedingt nötig sei.

Auch die FDP hat dieses Thema in der vergangenen Woche aufgegriffen. Am Donnerstag, 03. September 2009,
trafen sich auf der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz unter dem Motto „Die Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrags – Folgen des Monopols & Chancen einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes“ internationale Experten aus den Bereichen Suchtforschung, Volkswirtschaft, Glücksspiel-Regulierung und Recht in Berlin. Vertreter der kostenlosen Online-Pokerschule www.EverestPoker.net waren ebenfalls zu dem Treffen geladen, um den Diskussionsprozess aktiv zu unterstützen.

Gerade im Vergleich mit anderen Ländern stellten die Teilnehmer fest, dass die Regelungen in Deutschland dringend überarbeitet werden müssten, wie die FDP in einer Pressemitteilung zur Konferenz darlegte. Deutschland fahre einen Sonderweg in der EU, da in 21 von 27 Mitgliedsstaaten Glücksspiele im Internet gesetzlich erlaubt und geregelt oder zumindest geduldet werden.

Dr. Wulf Hambach, Partner der Kanzlei Hambach & Hambach und Experte für Glücksspielrecht, machte deutlich, dass die Schaffung eines attraktiven, kontrollierten und überwachten Angebots durch das Internetverbot in Deutschland torpediert werde, indem es deutsche Online-Spieler in den Schwarzmarkt treibe. Es wurde in den Beiträgen auch darauf hingewiesen, dass ein weiter bestehendes Verbot erhebliche Folgen mit sich bringe. Verlust von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen sowie Wertschöpfung für die deutsche Wirtschaft durch fehlende Werbung sind nur ein Teil davon.

Detlef Parr MdB, sportpolitischer Sprecher sowie sucht- und drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sieht die Notwendigkeit einer Neuregelung und regt eine vorzeitige Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags durch die Länder an, um ohne Verzögerung eine zeitgemäße Alternative zu schaffen.
Ziel sei es, Internetspiele wie Sportwetten und Online-Poker aus Sicht der Spieler und Veranstalter zu entkriminalisieren, dabei jedoch den Spielerschutz zu wahren und gleichzeitig die Finanzierung gemeinnütziger Tätigkeiten zu sichern. Notfalls seien Gesetze auf Bundesebene notwendig, wenn sich auf Landesebene nichts bewege.

Die Einnahmen durch Steuern und Abgaben im Bereich des Glücksspiels fließen in hohem Maße den Ländern direkt zu und werden unter anderem für Kultur- und Sportinvestitionen genutzt. Durch Umsatzverluste aufgrund der bisherigen Regelung, entfallen hier immense Summen. Daher wäre eine Überprüfung der aktuellen Lage und eine Analyse alternativer Modelle sinnvoll.

Einen Nachholbedarf sieht auch Ed Pownall, European PR Manager der kostenlosen Online-Pokerschule www.EverestPoker.net: „Wir halten nichts davon, selbstverantwortliche Bürger in ihren Freizeitmöglichkeiten zu beschneiden. Everest Poker hat sich dem verantwortlichen Spielen verschrieben: Anhand von Tutorials und gezieltem Training kann jeder sein individuelles Spiel entwickeln, und wir nehmen den Nutzer an die Hand und bieten insbesondere für Einsteiger eine sichere Plattform. Als lizenzierter EU-Anbieter und einer der führenden Online-Pokerräume in Europa haben wir eine große Community aufgebaut, innerhalb dieser eine gemeinsame Passion verfolgt wird und Poker als ernstzunehmender Sport wahrgenommen wird. Daher sehen wir es kritisch, dass lizenzierte Unterhaltungsangebote sich vor staatlicher Zensur fürchten müssen.“

Zu der Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der am Dienstag, 08. September 2009 zugunsten des staatlichen Monopols in Portugal entschieden hat, schließt sich Ed Pownall der Meinung von MdB Detlef Parr an, dass das von EuGH erneut betonte Kohärenzgebot dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag zum Verhängnis werden wird. In einer Presseerklärung der FDP im Bundestag heißt es dazu:

„Der Glücksspielstaatsvertrag wäre nach dem neuen EuGH-Urteil nur dann geeignet, das Ziel der Suchtbekämpfung zu erreichen, wenn er dies in einem kohärenten System tun würde. Da in Deutschland jedoch vergleichbare Spielkategorien wie Sportwetten (Staatsmonopol) und Pferdewetten (Privatwirtschaft) völlig unterschiedlich behandelt werden, liegt nach dem neuen EuGH-Urteil ein klarer Verstoß gegen Europarecht vor. Damit wird der EuGH spätestens in dem deutschen Vorlageverfahren Carmen Media* dem Glücksspielstaatsvertrag die europarechtliche Anerkennung entziehen.“ (www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php?wc_c=649&wc_lkm=566&wc_id=12886&bis)

Ed Pownall sieht das Urteil als Bekräftigung des politischen Auftrags: „Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass es in absehbarer Zeit keine einheitliche Regelung in Europa geben wird und wir uns weiterhin in dieser rechtlichen Gemengelage zurechtfinden müssen.
Daher ist es umso wichtiger, nun auf nationaler Ebene den Liberalisierungsgedanken voran zu treiben und sich für Konzepte stark zu machen, die zum einen dem Gemeinwohl dienen und zum anderen den Spielern auch in einem freien Markt ein faires und sicheres Spielen ermöglichen.“

* Vorabentscheidungsersuchen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, eingereicht am 8. Februar 2008: Carmen Media Group Ltd gegen das Land Schleswig-Holstein und den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein (Rechtssache C-46/08)

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