Feldversuch beweist: Poker ist ein Geschicklichkeitsspiel
veröffentlicht von Lisa Horn auf de.PokerNews.com und Swiss-Press.com
In der aktuellen Ausgabe von „Medien & Recht“ (02/2009) beschreiben RA Dr. Wulf Hambach, Dr. Michael Hettich und Dipl.-Jur. Univ. Tobias Kruis LL.M. die Ergebnisse und Konsequenzen eines Feldversuchs, der aufzeigen sollte ob Texas Hold’em denn nun ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel sei.
Die Ergebnisse sind für Poker-Kenner wenig überraschend – für die Gerichte offenbar schon. Das Landesgericht Karlsruhe hat in Folge dessen Poker als Geschicklichkeitsspiel anerkannt. PokerNews hat für euch die Ergebnisse zusammengefasst.
Der Aufsatz „Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?“ ist eine juristische Abhandlung der Ergebnisse eines Feldversuchs, der eine unreflektierte Auffassung von Poker wiederlegen soll. In der Rechtssprechung wird deutlich zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel unterschieden. Poker wurde im Jahr 1906 als Glücksspiel definiert. Damals durch die Variante Draw-Poker. Die heute allgemein verbreitete Variante Texas Hold’em wird nicht nur anders gespielt, sondern beinhaltet viel mehr strategische Elemente wie die Draw-Variante.
Unter der Aufsicht der TÜV Rheinland Secure IT wurde ein Feldversuch gestartet – Ziel war es das Geschick beim Pokerspiel (in der Variante Texas Hold’em) zu beweisen. Gespielt wurde No Limit und Limit Hold’em mit je sechs Spielern am Tisch. Der Anfangsstand des Spielkontos jedes Spielers war 2000 Chips. Die Buy-Ins variierten von 20 bis 40 Chips um an einem Spiel teilnehmen zu können. Die „deep-stack“ Tische waren mit 200 Buy-In veranschlagt. Es gab keine Auszahlung bevor nicht 300 Hände gespielt wurden und nach jedem Re-Buy musste 1 Stunde Pause eingehalten werden.
Damit der Geschicklichkeitsfaktor von Hold’em aus der Studie hervorgehen konnte, musste es durchschnittlich geübte Spieler geben und absolute Anfänger. Denn wer würde mehr Erfolg haben, die totalen Fische oder Spieler die sie schon ein wenig mit Poker-Strategie beschäftigt hatten?
Das Ergebnis war eindeutig: die Spieler, die über Poker-Kenntnis verfügten, hatten insgesamt wesentlich besser abgeschnitten, als die blutigen Anfänger. Der Beweis wurde erbracht: Texas Hold’em Poker ist kein reines Glücksspiel. Die Juristen unterscheiden hier auch zwischen einem reinen Glücksspiel wie Roulette oder Sportwetten, einem reinen Geschicklichkeitsspiel wie Schach und Mischformen wie Skat oder Schafskopf. Letzere Kartenspiele gelten in Deutschland als Geschicklichkeitsspiele – Turnierserien und Ligen gibt es in ganz Deutschland. Nach diesem Feldversuch sollte sich, nach Meinung der Juristen, auch Poker in die Reihe der Mischformen einreihen. Jene Spiele, die nicht dem neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag unterliegen.
Auch das Landesgericht Karlsruhe ist dieser Meinung – ob es allerdings das einzige Gericht bleiben wird, dass seine Auffassung aufgrund dieser Studie überdenkt bleibt die Frage. Den gesamten Bericht gibt es in „Medien & Recht“ nachzulesen.
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