25.11.2019
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NStZ: Abstrakte Gefährdungsdelikte im Internet und die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

Von Prof. Dr. Hans Kudlich und Dr. Bernd Berberich, veröffentlicht in NStZ 11/2019, S. 633 ff.

A. Hinführung und Fragestellung

Zu den Themen, die mit der rasanten Ausweitung der Nutzung des Internets seit Mitte der 1990er Jahre (neben derjenigen der Providerverantwortlichkeit1) relativ rasch in den Mit-telpunkt des Interesses gerückt sind, bis heute aber Fragen aufwerfen, gehört die Frage der Anwendung deutschen Strafrechts auf „Internet-Sachverhalte“ . Die Problematik drängt sich auf: Inhalte, die im Internet stehen, können zumindest theoretisch weltweit abgerufen werden, bzw. was für die Frage der Anwendung deutschen Strafrechts im Mittelpunkt steht:3 Inhalte „aus aller Herren Länder“ sind von Deutschland aus erreichbar, und es ist keineswegs unvorstellbar, dass sogar Inhalte, die ganz maßgeblich auf Deutschland ausgerichtet sind und hier zur Kenntnis genommen werden sollen, (zufällig oder sogar zielgerichtet) auf Servern im Ausland gespeichert werden.

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