21.09.2018
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K&R: Zur Unionsrechtswidrigkeit des nationalen Lotteriemonopols

Von Maximilian Kienzerle u.a., veröffentlicht in K&R 2018, 554 ff.

„Vom Lebenstraum zum Traumleben!“ oder „Ich hab’ jetzt so ein geiles Leben…!“ sind Slogans der Landeslotteriegesellschaften, die ein Monopol auf die Veranstaltung großer Lotterien haben. Entsprechend unionsrechtlicher Vorgaben darf ein nationales Monopol aber nur
bestehen, wenn es strikt auf ein Ziel ausgerichtet ist. Das nationale Lotteriemonopol widerspricht mit seiner aggressiven Werbung jedoch dem in § 1 GlStV festgelegten Ziel der Suchtbekämpfung.

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