02.08.2016
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Legal Tribune Online: LG München I zu Black-Jack-Gewinnen: Deutsches Strafrecht nicht bei Online-Glücksspiel anwendbar.

Veröffentlicht in Legal Tribune Online

Im letzten Jahr wurde ein Malermeister aus München zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er online Black Jack gespielt hat. Das Urteil wurde nun aufgehoben. Das LG München I entschied, dass deutsches Strafrecht nicht anwendbar ist.
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Den vollständigen Artikel finden sie unter http://www.lto.de/persistent/a_id/20182/.