LTO: Nimmt das OVG Münster der Lottofee den Job weg?
Von Dr. Wulf Hambach/Dr. Stefan Bolay, veröffentlicht auf www.lto.de
Am Freitag titelte die Online-Ausgabe der größten deutschen Boulevardzeitung: „Hammer-Urteil: Ziehung der Lottozahlen im TV ‚unzulässig‘!“ Leserkommentare fragten unter anderem, welche „Drogen denn diese Richter nehmen“. Wulf Hambach und Stefan Bolay erklären, dass allenfalls die scheinheiligen deutschen Gesetzgeber schuld wären, wenn die Lottofee ihren Job verlöre.
In dem Urteil ging es um die Frage, ob das Sportwettenmonopol des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV), nach dem nur der Staat Sportwetten anbieten darf, gegen Europarecht verstößt.
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