Für unsere Mandanten ist das Internet der wichtigste Absatzmarkt überhaupt. Daher beraten wir Online-Spieleanbieter und Online-Händler sowie Webseitenbetreiber und Webdesigner mit Leidenschaft in allen Rechtsfragen rund um das Netz.
Ein eigenes Gesetz für das Recht rund um das Internet existiert nicht, vielmehr finden sich anwendbare Rechtsvorschriften in einer Vielzahl von Gesetzen. Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, unseren Mandanten verständlich und nachvollziehbar aufzuzeigen, welche Vorschriften für sie beachtlich sind und wie sie ihre Webseiten und Angebote rechtskonform ausgestalten.
Wir beraten unsere Mandanten u.a. in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Fernabsatzrecht (Pflichtangaben, Disclaimer, Impressum, Widerrufsbelehrungen)
- Rechtliche Prüfung von Webseiten (Audits)
- Kooperationsverträge, Content-Verträge
- Webseiten-Erstellungsverträge
- Providerverträge
Typische, von uns beratene Branchen: Medienhäuser, Verlage, Werbeagenturen, Start-Ups, Online-Spieleanbieter, Finanzdienstleistungsunternehmen.