01.03.2016
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DVTM Newsletter Ausgabe 02/2016

Aus Recht & Regulierung

Deutscher Glücksspielvertrag vor dem Ende?

Der EuGH hat den deutschen Glücksspielstaatsvertrag für europarechtswidrig erklärt.
Mit der Entscheidung im Fall Ince hat der EuGH entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag,insbesondere die Sportwetten Regulierung, bislang zu keinem Zeitpunkt im Einklang mit EU-Recht
gestanden hat. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes werden private Anbieter benachteiligt,
das Vergabesystem war außerdem zu keinem Zeitpunkt transparent.
Das Urteil verdeutlicht, dass das Vergabeverfahren für Glücksspiel-Lizenzen in Deutschland gegen europäisches Recht verstößt.
Der DVTM fordert umfassende Reformen der Glücksspielregulierung und darüber hinaus, „dass der
gesamte Bettertainment Bereich ganzheitlich reguliert werden muss, um der Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrages hinsichtlich Verbraucher, Jugend – und Datenschutz gerecht zu werden. Hierzu
bilden der Schleswig-Holsteinische Staatsvertrag und das Modell des hessischen Innenministers Peter
Beuth sicherlich eine sehr gute Grundlage: Sie regulieren die verschiedenen Bettertainment Bereiche
komplett und das zugleich auf der Basis von qualitativen Kriterien“, erläutert Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM, das Urteil.
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