NJW: Stolpert das Glücksspielmonopol über das europäische Kohärenzgebot?


Von RA Dr. Wulf Hambach, Hambach & Hambach Rechtsanwälte in NJW 2010, Heft 1-2, S. 12

04.01.2010

And the winner is: Das EuGH-Urteil Liga Portuguesa vom 8.9.2009 (Rs. C-42/07), das bereits im Vorfeld als richtungsweisend galt, insbesondere in Bezug auf den Ausgang der jeweils das deutsche Glücksspielmonopol betreffenden Vertragsverletzungs- und Vorlageverfahren. Diese Erwartungen konnte es leider nicht erfüllen.

Zwar frohlockten die staatlichen Monopolisten, allen voran der Chef von Lotto Bayern, Erwin Horak, europarechtliche Bedenken gegen Glücksspielmonopole seien nun ausgeräumt. Allerdings: Wichtige Teile der Literatur und Rechtsprechung widerlegen Horak und verweisen auf das Kohärenzgebot. Hauptargument: Während Spielautomaten, Spielbanken sowie Pferdewetten von Privaten betrieben werden dürfen, unterliegen Lotto und Sportwetten wegen der Spielsuchtgefahr dem Staatsmonopol.

In Rn. 61 der Liga Portuguesa-Entscheidung heißt es dazu, dass „eine nationale Regelung nur (…) geeignet ist, (…), wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 10. März 2009, Hartlauer, C 169/07, Slg. 2009, I 0000, Randnr. 55).“


Die Notwendigkeit einer kohärenten Regelung wurde in der Hartlauer-Entscheidung (EuZW 2009, 298) erneut betont und erst mit den deutschen Vorlageverfahren, insbesondere mit der Rechtssache Carmen Media, ist eine Antwort zu der Frage zu erwarten, ob das oben beschriebene Monopol in Deutschland als kohärent eingestuft werden kann, was der Vertreter der Europäischen Kommission in der mündlichen Verhandlung am 8.12.2009 verneinte.
Die Weichen für eine Neuregulierung des Glücksspielmarktes werden also erst in 2010 gestellt, möglicherweise wird Guido Westerwelle bzw. seine gestärkte FDP von entscheidender Bedeutung sein. Zumindest in Schleswig-Holstein wurde nun mit der FDP der Totengesang auf das Monopol bereits angestimmt und – ähnlich wie in Italien, Frankreich und Dänemark – ein Lizenzmodell für 2012 geplant.

 

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